Sportliche Aktivitäten am CST
Auch die Sportwelt ist von der Corona-Pandemie weiterhin stark betroffen. Am 13. Januar hat der Bundesrat weitere verbindliche Regelungen über die Durchführung von Sportangeboten und -aktivitäten ab dem 18. Januar erlassen. Sportliche Aktivitäten auf Sportanlagen im CST sind nur noch für Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag (ohne Wettkämpfe) sowie für Kaderathleten nationaler Sportverbände (inkl. Wettkämpfen ohne Publikum) erlaubt.